Trinkwasser aktuell
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Vorschriften
    • Rechtskataster
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Newsletter
  • Bestellen

Trinkwasser aktuell

Löscht Ihren
Wissensdurst

4 Wochen testen

gratis, ohne Folgeabo

Mehr über ...

Was bietet die Datenbank?

Jetzt bestellen

Newsletter ...

Anmelden

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2025"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (3)

… nach Inhalt

  • Vorschriften (3)
Alle Filter entfernen

Trinkwasser aktuell

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

3 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Vorschrift - Saarland - Gesetz - Gewässerschutz

    SWG – Saarländisches Wassergesetz

    …der Vorschrift durch einen Hinweis auf die Fundstelle ersetzt werden, b) die Zulässigkeit von solchen Anlagen in Wasserschutzgebieten nach § 51 WHG… …Erster Teil Geltungsbereich, Gewässereinteilung § 1 (zu § 2 WHG) Sachlicher Geltungsbereich (1)Dieses Gesetz gilt für die in § 2 Abs. 1… …Wasser bespannt sind oder bespannt werden und die mit einem oberirdischen Gewässer nur durch künstliche Vorrichtungen in Verbindung stehen, 2… …84, 111, 150 und 151 dieses Gesetzes gelten auch für die in Satz 1 genannten Anlagen. § 2 (aufgehoben) § 2a (aufgehoben) § 2b (zu § 7… …abfließenden Wassers und der staatlich anerkannten Heilquellen werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in 1. Gewässer erster Ordnung… …: die Bundeswasserstraßen; 2. Gewässer zweiter Ordnung: die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Gewässer oder Gewässerstrecken; 3… …Gewässers, mit dem sie in Verbindung stehen oder ursprünglich in Verbindung standen, soweit in der Anlage zu diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist… …nebeneinanderliegende Ufergrundstücke eine von dem Endpunkt der Landgrenze rechtwinkelig zu der in Nummer 1 bezeichneten Mittellinie zu ziehende Linie. In Bereichen… …Einvernehmen mit den beteiligten Eigentümern auch in Verlängerung der bisherigen Landgrenze zulässig. Schneiden sich hierbei Verlängerungen, so verläuft die… …Eigentumsgrenze vom Schnittpunkt aus in der Winkelhalbierenden der sich schneidenden Verlängerungen. (3) Als Mittelwasserstand gilt das Mittel der Wasserstände…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Vorschrift - Baden-Württemberg - Verordnung - Gewässerschutz

    SchALVO – Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung

    …Wasserversorgung in Wasserschutzgebieten und in als Wasserschutzgebiete vorgesehenen Gebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung… …werden. § 5 Besondere Schutzbestimmungen in Problem- und Sanierungsgebieten (1) In Problem- und Sanierungsgebieten gelten zusätzlich zu den… …allgemeinen Schutzbestimmungen die in Absatz 4 festgelegten besonderen Schutzbestimmungen. Problem- und Sanierungsgebiete sind Gebiete im Sinne von § 2 Abs. 1… …herrühren. Die unteren Wasserbehörden geben Auskunft über die Problem- und Sanierungsgebiete und die Gebiete, in denen die Anordnung von Schutzbestimmungen… …Baden-Württemberg (LUBW) im Internet eine deklaratorische Liste der Problem- und Sanierungsgebiete und der Gebiete, in denen die Anordnung von Schutzbestimmungen… …in Absatz 4 festgelegten besonderen Schutzbestimmungen sowie die Vorschrift des § 7 in bestimmten Teilbereichen eines Problem- oder Sanierungsgebietes… …Wasserfassungen in Einzugsgebieten einzelner Wasserfassungen Anordnungen treffen, die denselben Inhalt haben wie Schutzbestimmungen des § 5 Abs. 4, wenn das an den… …Nr. 1 und 2 in Nitratproblem- oder Nitratsanierungsgebieten geltenden Schutzbestimmungen. so gelten §§ 7 und 9, § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 1… …den in § 2 Abs. 1 genannten Gebieten handelt ordnungswidrig im Sinne von § 103 Absatz 1 Nummer 7 a WHG, wer in Wasserschutzgebieten, ordnungswidrig im… …Sinne von § 120 Abs. 1 Nr. 19 WG, wer in als Wasserschutzgebieten vorgesehenen Gebieten, in denen vorläufige Anordnungen getroffen worden sind (§ 52…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Vorschrift - Brandenburg - Gesetz - Gewässerschutz

    BbgWG – Brandenburgisches Wassergesetz

    …Gesetz gilt für die in § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes aufgeführten Gewässer sowie für Handlungen und Anlagen, die sich auf die… …oberirdischen Gewässer nicht oder nur zeitweise künstlich verbunden sind. (5) Das in Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen oder auf andere… …Weise vom natürlichen Wasserhaushalt abgesonderte Wasser, insbesondere in Dränageeinrichtungen, und das Niederschlagswasser sind keine Gewässer § 2… …für den gesamten Wasserhaushalt, für Natur- und Gewässerschutz sowie für die Gewässernutzung eingeteilt in Gewässer I. Ordnung und Gewässer II. Ordnung… …gilt das Mittel der Wasserstände derjenigen zwanzig Jahre, die jeweils dem letzten Jahr vorangehen, in dessen Jahreszahl die Zahl zehn aufgeht. Stehen… …Ufergrundstücken zu. Dies gilt jedoch erst, wenn sich auf der Verlandung Pflanzenbewuchs gebildet hat und seit dem Ende des Jahres, in dem sich der Pflanzenbewuchs… …. In diesem Fall hat derjenige, der die Überflutungen verursacht hat, den früheren Eigentümer zu entschädigen. § 11 Uferabriss (1) Wird ein… …13 Inseln, verlassenes Gewässerbett (1) Tritt in einem Gewässer eine Bodenerhöhung hervor, die den Mittelwasserstand überragt und dabei nach… …einer prognostizierten mittleren täglichen Entnahmemenge von weniger als 2 000 Kubikmetern wird vom Landkreis oder von der kreisfreien Stadt, in dessen… …Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. Für das Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ERICH SCHMIDT VERLAG        BPUVZ        IFA-HANDBUCH        IFA-ARBEITSMAPPE        MÜLLHANDBUCH        BODENSCHUTZ        MÜLL UND ABFALL

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück