Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 20. Februar 2001, GBl. S. 145, zuletzt geändert am 3. Dezember 2013, GBl. S. 389, 444
Es wird im Einvernehmen mit dem Ministerium Ländlicher Raum verordnet auf Grund von
§ 7 Überwachungswerte und Folgen einer Überschreitung in Nitratproblem- und Nitratsanierungsgebieten
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