Vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert am 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1248)
Der Landtag hat am 27. November 2013 das folgende Gesetz beschlossen:
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Abschnitt 3 Schifffahrt
Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete
Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Abschnitt 4 Gewässerausbau, Dammbauten, Stauanlagen
Abschnitt 5 Hochwasserschutz
Abschnitt 6 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 66
Abschnitt 7 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Teil 4
Entschädigung, Ausgleich
Teil 5
Gewässeraufsicht
Teil 6
Zuständigkeit und Verfahren
Abschnitt 1 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Teil 7
Wasserbenutzungsabgaben
Abschnitt 1 Benutzungsentgelt
Abschnitt 2 Wasserentnahmeentgelt
Abschnitt 3 Abwasserabgabe
Teil 8
Straf- und Bußgeldbestimmungen
Teil 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen