Trinkwasser aktuell
 

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert am 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1248)

Der Landtag hat am 27. November 2013 das folgende Gesetz beschlossen:

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum

Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Abschnitt 3 Schifffahrt

Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete

Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Abschnitt 4 Gewässerausbau, Dammbauten, Stauanlagen

Abschnitt 5 Hochwasserschutz

Abschnitt 6 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 66

Abschnitt 7 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Teil 4
Entschädigung, Ausgleich

Teil 5
Gewässeraufsicht

Teil 6
Zuständigkeit und Verfahren

Abschnitt 1 Zuständigkeit

Abschnitt 2 Allgemeine Verfahrensbestimmungen

Teil 7
Wasserbenutzungsabgaben

Abschnitt 1 Benutzungsentgelt

Abschnitt 2 Wasserentnahmeentgelt

Abschnitt 3 Abwasserabgabe

Teil 8
Straf- und Bußgeldbestimmungen

Teil 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen