Trinkwasser aktuell
 

Hinweise zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Vollzugshinweise VAwS (Fassung Juli 2002))

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 7. August 2002, Amtl. Anz. S. 3073

Amtliche Anmerkung:

Im Hinblick auf die mit Verordnung vom 2. April 2002 (HmbGVBl. S. 31) geänderte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) vom 19. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 71) werden die nachstehenden, neu gefassten Vollzugshinweise bekannt gemacht. Sie ersetzen die Vollzugshinweise VAwS - Fassung Juli 1998 (Amtl. Anz. S. 2697).

Die die Vorschriften der geänderten Anlagenverordnung erläuternden und konkretisierenden Vollzugshinweise VAwS richten sich sowohl an die Wasserbehörden als auch an die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie an diejenigen, die mit der Planung, Errichtung und Prüfung solcher Anlagen befasst sind. Im Internet sind die Vollzugshinweise unter http://www.vaws.hamburg.de veröffentlicht.

2. Begriffsbestimmungen (§ 2)

3. Grundsatzanforderungen (§ 3)

4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)

5.4 Besondere Einzelregelungen

6. Gefährdungspotenzial (§ 6)

7. Weiter gehende Anforderungen (§ 7)

10. Anlagen in Schutzgebieten (§ 10)

11. Anlagenkataster (§ 11)

12. Rohrleitungen (§ 12)

13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)

23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)

28. Bestehende Anlagen (§ 28 und § 28 a)