Trinkwasser aktuell
 

Saarländisches Wassergesetz (SWG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Saarland

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 855)

Erster Teil
Geltungsbereich, Gewässereinteilung

Zweiter Teil
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern

Dritter Teil
Benutzung der Gewässer, Genehmigung von Anlagen

I. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

II. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für oberirdische Gewässer

1. Titel
Erlaubnisfreie Benutzung

2. Titel
Schifffahrt, Häfen und Fähren

3. Titel
Aufstauen und Absenken

III. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für das Grundwasser

IV. Abschnitt
Gewässerschutz und wasserwirtschaftliche Planung

1. Titel
Gewässerschutz

2. Titel
Wasserwirtschaftliche Planung

V. Abschnitt
Heilquellen

VI. Abschnitt
Genehmigung von Anlagen

VII. Abschnitt
Abwasserbeseitigung

Vierter Teil
Unterhaltung, Ausbau oberirdischer Gewässer, Deiche und Dämme, Gewässerrandstreifen

I. Abschnitt
Unterhaltung; Bewirtschaftung

II. Abschnitt
Ausbau oberirdischer Gewässer

III. Abschnitt
Deiche, Dämme

Fünfter Teil
Sicherung des Wasserabflusses

I. Abschnitt
Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern

II. Abschnitt
Hochwasserschutz

III. Abschnitt
Wild abfließendes Wasser

Sechster Teil
Gewässeraufsicht

I. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

II. Abschnitt
Besondere Vorschriften

Siebenter Teil
Zwangsrechte

Achter Teil
Ausgleich, Entschädigung, Enteignung

I. Abschnitt
Ausgleich

II. Abschnitt
Entschädigung

III. Abschnitt
Enteignung

Neunter Teil
Wasserbehörde, Zuständigkeit, Verfahren

I. Abschnitt
Wasserbehörde, Zuständigkeit

II. Abschnitt
Verfahren

1. Titel
Allgemeine Bestimmungen

2. Titel
Förmliches Verwaltungsverfahren

3. Titel
Planfeststellungsverfahren

4. Titel
Entschädigungsverfahren

Zehnter Teil
Wasserbuch; Gewässergütekataster

Elfter Teil
Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe

I. Abschnitt
Bewertungsgrundlagen

II. Abschnitt
Ermittlung der Schädlichkeit

III. Abschnitt
Abgabepflicht, Umlage der Abgabe

IV. Abschnitt
Festsetzung und Erhebung der Abgabe

V. Abschnitt
Verwendung der Abgabe

Zwölfter Teil
Bußgeldvorschriften

Dreizehnter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen