Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (GVBl. S. 728)
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Gewässereinteilung und -name
Abschnitt 2
Gewässereigentum
Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Unterabschnitt 1
Erlaubnisfreie Benutzung
Unterabschnitt 2
Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer
Unterabschnitt 3
Wasserführung, Wasserkraft
Unterabschnitt 4
Anlagen im Gewässerbereich, Gewässerrandstreifen
Unterabschnitt 5
Gewässerunterhaltung
Unterabschnitt 6
Schifffahrt
Abschnitt 3
Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 44 Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung
Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1
Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Unterabschnitt 1
Wasserversorgung
§ 53 Wasserversorgungsplan
Unterabschnitt 2
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung
Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte
Abschnitt 5
Gewässerausbau, Stauanlagen, Deich- und Dammbauten
Unterabschnitt 1
Gewässerausbau
§ 68 Ausbaupflicht
Unterabschnitt 2
Stauanlagen, künstliche Wasserspeicher
Unterabschnitt 3
Deiche, Hochwasserschutzmauern und Dämme
Abschnitt 6
Hochwasserschutz
Unterabschnitt 1
Hochwasserrisikomanagement, Wassergefahr
Unterabschnitt 2
Überschwemmungsgebiete
Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Abschnitt 8
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Teil 4
Behörden, Zuständigkeiten, Gewässeraufsicht
Abschnitt 1
Behörden, Zuständigkeiten
Abschnitt 2
Gewässeraufsicht
Teil 5
Verwaltungsverfahren, Enteignung
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Planfeststellungs-, Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren
§ 108 Verfahren bei Bewilligung und gehobener Erlaubnis
Abschnitt 3
Rechtsverordnungen
Abschnitt 4
Enteignung, Entschädigung, Ausgleich
Teil 6
Bußgeldbestimmungen
Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen