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Vorschrift Verwaltungsvorschrif über die Anzeige von Kanalisationsnetzen gemäß § 71 des Brandenburgischen Wassergesetzes

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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Anzeige von Kanalisationsnetzen gemäß § 71 des Brandenburgischen Wassergesetzes (KanalnetzAnzeigeVV)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 18. Dezember 2013, Abl. Nr. 5 S. 167

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.649882

1 Allgemeines

2 Geltungsbereich

3 Anzeige zur Erstellung oder wesentlichen Änderung sowie zum Betrieb von Kanalisationsnetzen

4 Anzeige zum Betrieb bestehender Kanalisationsnetze

5 Nachrichtliche Hinweise zur Anwendung des Regelwerks sowie zu den wasserbehördlichen Aufgaben in Zusammenhang mit der Durchführung von Dichtheitsprüfungen

6 Schlussbestimmungen

Anlage 1: Anzeigeverfahren für Kanalisationen

Anlage 2: Anlage Baubeschreibung

Anlage 3: Mitteilung über den Baubeginn

Anlage 4: Mitteilung über die Fertigstellung

Anhang 4.1: Erklärung der Baubetreuung zur Fertigstellung

Anhang 4.2: Bestätigung der Prüfung der Dichtheit der Kanalisation und zugehöriger Bauwerke zur Fertigstellung

Anhang 4.3: Bestätigung der Prüfung der Mängelfreiheit der Kanalisation im Ergebnis der Kamerabefahrung zur Fertigstellung

Anhang 4.4: Bestätigung der Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen und Einrichtungen in der Kanalisation zur Fertigstellung

nachrichtlich Vordruck gem. § 1 Abs. 2 BbgBauVorlV, Anlage 10.4: Bescheinigung der Prüfingenieurin/des Prüfingenieurs für Standsicherheit zur Fertigstellung

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