Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 1. Juli 1997, GVOBl. Schl.-H. S. 357, zuletzt geändert am 17. Februar 2000, GVOBl. Schl.-H. S. 203
Aufgrund der §§ 32, 34 Abs. 2 und des § 111a des Landeswassergesetzes (LWG) verordnet das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten:
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