Thüringer Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten (Thüringer Wasser-Bau-Prüfverordnung - ThürWasBauPVO)
Aufgrund des § 20 Abs. 4 und des § 23 Abs. 2 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) verordnet das Ministerium für Bau und Verkehr:
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