Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 23. September 1998, AmtsBl. M-V S. 1291, geändert am 11. Januar 1999, AmtsBl. M-V S. 89
Aufgrund zahlreicher Anfragen seitens der Wasserbehörden und abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften zum Thema Abwasserbeseitigungspflicht und der Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht werden die nachfolgenden Hinweise zum Vollzug des § 40 Landeswassergesetz gegeben:
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