Die letzten Meter entscheiden – Planung, Bau, Materialien und die richtige Nutzung der Trinkwasser-Installation
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) legt zum Schutz des Verbrauchers die Grenzwerte und Anforderungen für „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, im Folgenden Trinkwasser, fest. Beide Kriteriengruppen müssen auch in der Trinkwasser-Installation, und zwar an jeder Entnahmestelle, jederzeit erfüllt sein. Gemäß TrinkwV 2001 § 3 Nr. 3 heißt „Trinkwasser-Installation“ die „Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden“.
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