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  • Vorschrift - Sachsen-Anhalt - Gesetz - Gewässerschutz

    WG LSA – Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt

    …, Begriffsbestimmung (zu den §§ 2 und 3 WHG) (1) Dieses Gesetz gilt für die in § 2 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bezeichneten Gewässer. (2) Die für Gewässer… …Gewässer (1) Oberirdische Gewässer werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Gewässer erster Ordnung und in Gewässer zweiter Ordnung… …Bedeutung Binnenwasserstraßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes sind oder in dem anliegenden Verzeichnis (Anlage 1) aufgeführt sind… …. (2) Das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, das in Absatz 1 Nr. 2 genannte Verzeichnis durch Verordnung zu ändern, wenn… …, fehlerhafte Angaben in dem Verzeichnis nach Absatz 1 Nr. 2 anzupassen sind. (3) Das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, die… …Verordnung in das in Absatz 1 Nr. 2 genannte Verzeichnis aufzunehmen. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend für das Eigentum an den Tagebaurestseen und den Abläufen… …Linie des mittleren Wasserstandes. Dies gilt entsprechend für die Abgrenzung eines Ufergrundstücks gegenüber einem Gewässer, das in niemandes Eigentum… …Linie, die bei mittlerem Wasserstand in der Mitte des Gewässers verläuft, für nebeneinander liegende Grundstücke durch die Verbindungslinie, die vom… …Recht zur Wiederherstellung erlischt, wenn der frühere Zustand nicht binnen drei Jahren wiederhergestellt ist. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in… …Wasserbehörde es innerhalb von drei Jahren verlangt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Veränderung eingetreten ist. § 89 Abs. 2 gilt…
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