Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert am 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
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