Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 181)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146; L 146 vom 11.6.2018, S. 8), die zuletzt durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1206 vom 30. April 2021 (ABl. L 261 vom 22.7.2021, S. 45) geändert worden ist.
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