Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) legt zum Schutz des Verbrauchers die Grenzwerte und Anforderungen für „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, im Folgenden Trinkwasser, fest. Beide Kriteriengruppen müssen auch in der Trinkwasser-Installation, und zwar an jeder Entnahmestelle, jederzeit erfüllt sein. Gemäß TrinkwV 2001 § 3 Nr. 3 heißt „Trinkwasser-Installation“ die „Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden“.
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