Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zum Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 22. Mai 1986 (BGBl. I S. 760)
Maßnahmen gemäß §§ 4, 10, 13 und 19 TrinkwV bei Verunreinigungen von Roh- und Trinkwasser mit chemischen Stoffen zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung einschließlich toxischer Hauptabbauprodukte (PBSM), Anlage 2 Nr. 13 Buchstabe a zur TrinkwV
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