Diese Empfehlung richtet sich an die
1. für die Überwachung des Trinkwassers zuständigen Behörden und
2. Wasserversorgungsunternehmen (WVU).
Sie dient auch der Information der
1. Pflanzenschutzmittel (PSM) herstellenden Unternehmen und den
2. an der Zulassung von PSM gemäß Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) zu beteiligenden Behörden.
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