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  • Vorschrift - Bund - Verordnung - Gewässerschutz

    ÖlPflichtVersBeschV – Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung

    …erst drei Monate nach Anzeige der Beendigung oder der Änderung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wirksam wird, 2. ein Nachweis… …Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungen ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie zuständig. § 3 Voraussetzungen (1) Die Ausstellung einer… …, Dritten gegenüber erst drei Monate nach Anzeige der Beendigung oder der Änderung an das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie wirksam wird, 2… …Ölschadengesetzes nicht mehr genügt, unverzüglich dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie mitzuteilen. § 6 Einziehung Das Bundesamt für Seeschiffahrt… …und Hydrographie kann eine Öl-Pflichtversicherungsbescheinigung einziehen, wenn 1. eine Voraussetzung für deren Ausstellung nicht gegeben war… …(BGBl. 1996 II S. 685) und des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden… …(BGBl. 2006 II S. 578) (Bunkeröl-Übereinkommen). § 2 Zuständigkeit Für die Ausstellung und Einziehung der… …Unterscheidungssignal und den Heimathafen des Schiffes; 2. den Namen des Eigentümers; 3. die Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des Eigentümers einschließlich… …der Telefon- und, sofern vorhanden, der Telefax-Nummer. (2) Dem Antrag des Eigentümers eines Schiffes im Sinn von Artikel I Nr. 1 des… …Haftungsübereinkommens von 1992 entspricht und b) eine vorzeitige Beendigung oder Änderung, die dazu führt, daß die Sicherheit den Voraussetzungen nicht mehr genügt…
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