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  • Vorschrift - Berlin - Gesetz - Gewässerschutz

    BWG – Berliner Wassergesetz

    …Wasserschutzgebieten (1) In Wasserschutzgebieten bedarf die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen, die ausschließlich dem… …bedarf die Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Gebäude, gewerblich genutzter Anlagen sowie von Verkehrsflächen in Wasserschutzgebieten der… …(1) Dieses Gesetz gilt für: 1. die in § 1 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S… …. 3245) in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Gewässer und 2. das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser. (2) Von den Bestimmungen des… …. Grundstücke, die zur Fischzucht oder Fischhaltung oder zu sonstigen Zwecken mit Wasser bespannt werden und mit einem Gewässer nur dadurch in Verbindung stehen… …, dass sie mittels künstlicher Vorrichtungen aus dem Gewässer gefüllt oder in das Gewässer abgelassen werden, soweit sie von wasserwirtschaftlich… …Gewässer, die in natürlichen oder künstlichen Betten ständig oder zeitweilig oberirdisch fließen, einschließlich ihrer oberirdischen Quellen und Seen, Teiche… …künstliche Gewässer abfließen, gelten nicht als fließende Gewässer. Ein in einem natürlichen Bett fließendes Gewässer bleibt auch nach einer künstlichen… …Veränderung des Bettes ein fließendes Gewässer. (4) Stehende Gewässer sind oberirdische Wasseransammlungen, in denen sich das Wasser, das oberirdisch oder… …abfließenden Wassers werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in 1. Gewässer erster Ordnung: die in der Anlage 1 aufgeführten Gewässer…
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