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Vorschrift Wasserverbandsgesetz

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Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. Februar 1991, BGBl. S. 405, geändert am 15. Mai 2002, BGBl. I S. 1578

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.4735

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften für den Verband

§ 1 Zweck und Rechtsform

§ 2 Zulässige Aufgaben

§ 3 Name

§ 4 Mögliche Verbandsmitglieder

§ 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch

§ 6 Satzung

Zweiter Teil
Errichtung des Verbands

Erster Abschnitt
Errichtungsarten

§ 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands

§ 8 Beteiligte

§ 9 Heranziehung zur Mitgliedschaft

§ 10 Zulässigkeit der Errichtung von Amts wegen

Zweiter Abschnitt
Errichtungsverfahren

§ 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens

§ 12 Vorarbeiten

§ 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl

§ 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin

§ 15 Beschlußfassung

§ 16 Errichtung von Amts wegen

§ 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens

§ 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten

§ 19 Änderung der Errichtungsunterlagen

§ 20 Erste Berufung der Organe

§ 21 Verfahrenskosten

Dritter Teil
Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten

Erster Abschnitt
Mitgliedschaft

§ 22 Mitgliedschaft

§ 23 Begründung und Erweiterung der Mitgliedschaft bei bestehenden Verbänden

§ 24 Aufhebung der Mitgliedschaft

§ 25 Verfahren

§ 26 Auskunftspflicht

§ 27 Verschwiegenheitspflicht

Zweiter Abschnitt
Verbandsbeiträge

§ 28 Verbandsbeiträge

§ 29 Öffentliche Last

§ 30 Maßstab für Verbandsbeiträge

§ 31 Erhebung der Verbandsbeiträge

§ 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge

Dritter Abschnitt
Benutzung von Grundstücken

§ 33 Benutzung der Grundstücke dinglicher Verbandsmitglieder

§ 34 Deichvorland

§ 35 Grundstücke mit öffentlichen Zwecken

§ 36 Ausgleich für Nachteile

§ 37 Ausgleichsverfahren

§ 38 Anspruch auf Grundstückserwerb

§ 39 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen

Vierter Abschnitt
Enteignung für das Unternehmen

§ 40 Zweck und Gegenstand der Enteignung

§ 41 Zulässigkeit und Umfang der Enteignung

§ 42 Entschädigung

§ 43 Anwendung von Landesrecht

Fünfter Abschnitt
Verbandsschau

§ 44 Verbandsschau, Schaubeauftragte

§ 45 Durchführung der Verbandsschau

Vierter Teil
Verbandsverfassung

§ 46 Organe

§ 47 Verbandsversammlung

§ 48 Sitzungen der Verbandsversammlung

§ 49 Verbandsausschuß

§ 50 Sitzungen des Verbandsausschusses

§ 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder

§ 52 Vorstand, Verbandsvorsteher

§ 53 Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder

§ 54 Geschäfte des Vorstands

§ 55 Gesetzliche Vertretung des Verbands

§ 56 Sitzungen des Vorstands

§ 57 Geschäftsführer

Fünfter Teil
Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands

Erster Abschnitt
Satzungsänderung

§ 58 Änderung der Satzung

§ 59 Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde

Zweiter Abschnitt
Umgestaltung

§ 60 Zusammenschluß

§ 61 Übertragung von Aufgaben

Dritter Abschnitt
Auflösung

§ 62 Auflösung des Verbands

§ 63 Abwicklung

§ 64 Aufbewahrung der Bücher, Einsicht

Sechster Teil
Rechnungswesen

§ 65 Haushalt, Rechnungslegung, Prüfung

§ 66 Schuldübernahme

Siebter Teil
Verfahrensvorschriften

§ 67 Öffentliche Bekanntmachungen

§ 68 Anordnungsbefugnis

§ 69 Freiheit von Kosten

§ 70 Geltung von Landesrecht

§ 71 Schiedsgericht

Achter Teil
Aufsicht, Oberverband, Unterverband

§ 72 Aufsicht, Oberverband, Unterverband

§ 73 Örtliche Zuständigkeit

§ 74 Informationsrecht der Aufsichtsbehörde

§ 75 Zustimmung zu Geschäften

§ 76 Ersatzvornahme

§ 77 Bestellung des Beauftragten

Neunter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 78 Außerkrafttreten

§ 79 Bestehende Verbände

§ 80 Verbände auf besonderer gesetzlicher Grundlage

§ 81 Änderung des Flurbereinigungsgesetzes

§ 82 Inkrafttreten

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