Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 17. Dezember 1987, GBl. S. 754, zuletzt geändert am 3. Dezember 2013, GBl. 389, 445
Auf Grund von § 82b Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juli 1987 (GB1. S. 224) wird verordnet:
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