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Vorschrift VwV zum Vollzug der VAwS

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Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VVAwS)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 13. Oktober 2008, GVBl. S. 656

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.373395

Zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) vom 18. Januar 2006 (GVBl S. 63), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2008 (GVBl S. 830) werden die nachstehenden Verwaltungsvorschriften erlassen.

Vorbemerkung

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Grundsatzanforderungen

4. Allgemeine Anforderungen an Anlagen, Anforderungen an bestimmte Anlagen

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik

6. Gefährdungspotenzial, Gefährdungsstufen

7. Weiter gehende Anforderungen, Ausnahmen

8. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften - Anzeigepflicht

9. Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten

10. Anlagenkataster

11. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender flüssiger oder gasförmiger Stoffe

13. Verfahren

15. Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen

16. Vorzeitiger Einbau

17. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

18. Sachverständige

19. Überprüfung von Anlagen

20. Anlagenkartei, Befreiung von der Anzeigepflicht

21. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht

25. Übergangsvorschriften für bestehende Anlagen

zu Anhang 1

zu Anhang 2

zu Anhang 3

zu Anhang 5

Anlage 3-1

Anlage 5-1

Anlage 10-1

Anlage 13-1

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