Der Senator für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz erläßt zu § 12b des Entwässerungsortsgesetzes der Stadtgemeinde Bremen (EOG) in der Fassung der Bekanntmachung von 15. Januar 1996 (Brem.GBl. S. 21) folgende Verwaltungsvorschrift:
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