Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 5. Oktober 1993, AmtsBl. 1993 S. 1697
Aufgrund von § 107 Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669) werden zum Vollzug der Verordnung die nachstehenden Verwaltungsvorschriften erlassen.
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