Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 10. Januar 2005, GVBl. S. 11, zuletzt geändert am 20. Oktober 2010, GVBl. S. 730
Auf Grund des Art. 67 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822, BayRS 753-1-UG), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2003 (GVBl S. 482), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Verordnung:
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