Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 1. Juli 2008, GVBl. S. 178
Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Berliner Betriebe-Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVBl. S. 827), geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 602), wird verordnet.
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