Der Bericht aus Deutschland für die Jahre 2008–2010 an die EU-Kommission über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch belegt, dass das Trinkwasser aus denjenigen Wasserversorgungsanlagen, die gegenüber der EUKommission berichtspflichtig sind, weil sie mehr als 1.000 m³ Trinkwasser pro Tag verteilen oder mehr als 5.000 Einwohner versorgen (EG, 1998), praktisch immer eine gute bis sehr gute Qualität aufweist. Die Anforderungen an die meisten mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter, die im Rahmen der Überwachung gemessen werden, sind zu über 99 % erfüllt (BMG/UBA, 2011). Falls dennoch Qualitätsprobleme auftreten, sind sie in den allermeisten Fällen auf Unzulänglichkeiten in dem einer zentralen a-WVA „zugehörigen Leitungsnetz“ oder in einer Trinkwasser-Installation bzw. e-WVA, die § 3 TrinkwV 2001 definiert, zurückzuführen.
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