Umgang des Wasserversorgungsunternehmens mit Grenzwertüberschreitungen
Wasserversorgungsunternehmen (WVU) bedienen sich unterschiedlichster technischer Einrichtungen, um Trinkwasser stets in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellen zu können. Art und Umfang der eingesetzten Technik richten sich nach den jeweiligen naturräumlichen Voraussetzungen für die Wassergewinnung und die Verteilung, dem quantitativen Bedarf im Versorgungsgebiet und nach den Mindestforderungen der Trinkwasserverordnung. Sie schreibt u. a. die Einhaltung zahlreicher Grenzwerte zwingend vor (Kennzahlen 0803 sowie 1101.1 ff., 1201.1 ff. und 1301.1 ff.).
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