Die europäische und deutsche Politik unternimmt seit Jahren Anstrengungen, den Belangen des Verbraucherschutzes besser Rechnung zu tragen, das Recht des Verbrauchers auf Information zu stärken und dabei dem einzelnen Bürger einen Rechtsanspruch auf freien Zugang zu behördlichen Informationen, die auch seine Gesundheit betreffen, einzuräumen. So sind mit der 2011 und 2012 geänderten TrinkwV 2001 die Melde-, Informations- und Anzeigepflichten von Behörden, Unternehmern und sonstigen Inhabern von Wasserversorgungsanlagen insbesondere zum Vorteil des Verbrauchers erweitert worden und unvermindert in verschiedenen Vorschriften der TrinkwV 2001 geregelt. Die Trinkwasserverordnung entspricht damit der Forderung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EG, 1998), die Verbraucher in angemessner und geeigneter Weise über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser), über alle zugelassenen Abweichungen und die getroffenen Abhilfemaßnahmen zu unterrichten.
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