Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 14. Dezember 2005, GVOBl. M-V S. 667, zuletzt geändert am 29. August 2017, GVOBl. M-V S. 243, 247
Aufgrund des § 112 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juni 2005 (GVOBl. M-V S. 246, 438) geändert worden ist, verordnet das Umweltministerium:
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