Umweltvermittelte Belastungen von Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel und ihre Metaboliten, im Folgenden PSMW+M, werden in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre systematisch erfasst. Als kritisch belastet gilt ein Grundwasser dann, wenn es pro Stoff mehr als 0,1 µg/L enthält. Diesen „Schwellenwert“ diskutierte eine Expertengruppe im Auftrag der Europäischen Kommission erstmals Anfang der 1970er Jahre mit Blick auf den Schutz des Trinkwassers vor landwirtschaftlichen Pestiziden (s. Abschnitt 2). Die erste europäische Trinkwasser-Richtlinie 80/778/EWG (EG, 1980) vom 15. Juli 1980 machte ihn als chemischen Parameterwert für „Pestizide und ähnliche Produkte“ EG-weit rechtsverbindlich. Die dafür gesetzte Übergangsfrist ab Bekanntgabe betrug fünf Jahre, plus zwei weitere bis zur praktischen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland legte ihn erstmals die TrinkwV 1986 als Einzelstoff-Grenzwert für Pestizide fest.
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