Erlaß des Senators für Bau und Umwelt (Obere Wasserbehörde) zur Neuplanung und Sanierung der
Entwässerungssysteme der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven
Aufgrund des § 137 des Bremischen Wassergesetzes i. d. F. d. Bek. v. 26. Februar 1991, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28. Dezember 1998 (Brem.GBl. S. 373) werden folgende technische Regelwerke als
„Regel der Technik" eingeführt:
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