Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 16. April 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 270)
Aufgrund des § 42 Absatz 1 Satz 3 des Landeswassergesetzes vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) verordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung:
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