Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560, ber. GV. NRW. S. 718)
Das Landeswassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
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