Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 8. Dezember 2004, GABl. 2005 S. 406
Nach § 1 Abs. 4 der Verordnung über die Einrichtung eines Hochwassermeldedienstes vom 28. März 1972 (GBl. S. 235), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S.278) wird die Neufassung der Hochwassermeldeordnung - HMO -, Anlage, bekannt gemacht.
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