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Vorschrift Hinweise zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Bekanntmachung der Hinweise zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VAwS -

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bremen

Vom 1. September 1995, Brem.ABl. S. 788

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.101799

1. Anwendungsbereich und Anzeigepflicht (§ 1)

2. Begriffsbestimmungen (§ 2)

3. Grundsatzanforderungen (§ 3)

4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)

6. Gefährdungspotential (§ 6)

7. Weitergehende Anforderungen (§ 7)

8. Anlagen in Schutzgebieten (§ 8)

9. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften (§ 9)

10. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt (§ 10)

11. Anlagenverzeichnis (§ 11)

12. Rohrleitungen (§ 12)

13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)

14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe (§ 14)

15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)

16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)

17. Umfang von Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 17)

18. Voraussetzungen für den Einbau (§ 18)

19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (§ 19)

20. Befüllen (§ 20)

21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21)

22. Sachverständige (§ 22)

23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)

24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)

25. Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)

26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)

27. Ordnungswidrigkeiten (§ 27)

28. Bestehende Anlagen (§ 28)

Anlage 1 zu Nr. 15.1 Abs. 9

Anlage 2 zu Nr. 15.1 Abs. 9

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