Sachgebiet: Gew
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 6. Februar 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 58), zuletzt geändert am 8. Januar 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 21)
Änderung vom 7. Januar 2020 tritt gem. Artikel 2 der Landesverordnung zur Änderung der Hafensicherheitsverordnung am 26. Februar 2020 (GVOBl. Schl. -H. S. 21) in Kraft, siehe auch Änderungstext.
Aufgrund des
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