Die Trinkwasserhygiene beruht in Deutschland auf weitreichenden Grundprinzipien – allen voran das Vorsorgeprinzip und das damit eng verbundene Minimierungsgebot – sowie auf etlichen weiteren Grund- und Leitsätzen. Gemeinsam bilden sie das Fundament unseres sehr hohen Sicherheitsniveaus gegen Belastungen sowohl mit Krankheitserregern als auch mit Stoffen. Diese Grund- und Leitsätze genießen eine ausgeprägte Akzeptanz unter den an der Trinkwasserversorgung Beteiligten. Sie sind schon seit Jahrzehnten anerkannt und haben trotz neuer Entwicklungen Bestand und stehen gleichwohl auch auf dem Prüfstand im Hinblick auf erforderliche Anpassungen. Viele der Grund- und Leitsätze hängen eng miteinander zusammen. Wir verzichten daher im Folgenden auf den Versuch einer Hierarchiebildung; vielmehr stellen wir sie entlang ihrer Entstehungsgeschichte dar. Andere Kapitel dieses Werkes (insbesondere die Kennzahlen 0401, 0501, 0804 und 0601) konkretisieren sie weiter gemäß aktuellem technischem, rechtlichem und toxikologischem Kenntnisstand.
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