Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 6. April 2001, Amtsbl. S. 698
Aufgrund des § 12a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (Amtsbl. S. 306), verordnet das Ministerium für Umwelt:
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