Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 18. Februar 1994, Amtsbl. S. 638, zuletzt geändert am 24. Januar 2006, Amtsbl. S. 174
Auf Grund des § 54 Abs. 3 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (Amtsbl. S. 306) verordnet das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr:
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