Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54), zuletzt geändert durch Artikel 96 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3477)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.
Die Änderungen durch Artikel 96 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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