Die Pflichten des Wasserversorgungsunternehmens nach der Trinkwasserverordnung
„Trinkwasser ist lebensnotwendig; es kann nicht ersetzt werden. Trinkwasser muss jederzeit den Anforderungen nach Abschnitt 5 (Trinkwasserbeschaffenheit) entsprechen und in ausreichender Menge sowie mit genügendem Druck an jeder Übergabestelle zur Verfügung stehen.“ Der zweite Satz dieses Auszugs aus der DIN 2000 (2000) beantwortet den ersten durch Nennung der „zentralen“ Forderungen und Erwartungen an eine zuverlässige Trinkwasserversorgung. Die DIN 2000 enthält deren wichtigste Leitsätze für Deutschland (s.a. Kennzahl 0201). Entsprechend weit reichen die Verantwortlichkeiten und Pflichten eines Wasserversorgungsunternehmens.
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