Ist eine Desinfektion als hygienischer Schutz erforderlich, muss sie permanent angewendet werden und stets wirksam sein. Dabei sollte die Wasserbeschaffenheit durch Desinfektionsnebenprodukte möglichst nicht nachteilig verändert werden. Dies lässt sich bei der chemischen Desinfektion zwar nicht absolut ausschließen, jedoch minimieren, allerdings nur unter der Bedingung, dass eine unmittelbare Infektionsgefahr infolge unzureichender Desinfektion nicht auftritt. Unter diesem Aspekt ist die Desinfektion mit ultravioletter Strahlung (UV-Desinfektion) besonders interessant, denn bei ihr entstehen praktisch keine Nebenprodukte.
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