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Vorschrift Brandenburgische Qualitätszielverordnung

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  • Vom 19. März 2001, GVBl. II S. 78, geändert am 24. August 2004, GVBl. II S. 698

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Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme für Brandenburg (BbgQV)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 19. März 2001, GVBl. II S. 78, zuletzt geändert am 19. Dezember 2011, GVBl. I Nr. 33 S. 32

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mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.80784

Auf Grund des § 19 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes vom 13. Juli 1994 (GVBl. I S. 302) verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:

§ 1 Zweck, Anwendungsbereich

§ 2 Festlegung von Qualitätszielen

§ 3 Programme zur Verringerung der Verschmutzung durch bestimmte Stoffe

§ 4 Erteilung von Erlaubnissen für Ableitungen der im Anhang aufgeführten Stoffe

§ 5 In-Kraft-Treten

Anhang zu § 2

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