Biozide (von bios griech. Leben und caedere lat. töten) sind chemische Stoffe oder Mikroorganismen, die Schadorganismen zerstören, abschrecken, unschädlich machen, ihre Wirkung verhindern oder sie in anderer Weise bekämpfen. Diese weitreichende Definition ordnet u.a. Insektizide, Rodendizide, Holzschutzmittel und Desinfektionsmittel den Bioziden zu. In diesem Kapitel geht es nur um solche Biozide, mit denen sich das Trinkwasser u.U. desinfizieren und/oder konservieren lässt (s. Kennzahl 0602; s.a. Tabelle 1). Im Rahmen hygienischer Maßnahmen mindern sie bei der Wasseraufbereitung die Konzentration nachweisbarer Mikroorganismen irreversibel auf einen annehmbaren Wert und/oder sie verhindern ihre Vermehrung. Dabei werden sie meistens abgetötet oder inaktiviert. Unter Mikroorganismen sind in diesem Zusammenhang Bakterien, Viren, Pilze, Algen und Sporen zu verstehen. Die nationale Zulassung von Bioziden und Verfahren verantwortet auf fachlicher Ebene gemäß § 11 TrinkwV 2001 das Umweltbundesamt, parallel dazu auch diejenige von Biozid-Produkten gemäß „Biozidverordnung“ (BiozidVO) der Europäischen Union (EU, 2012).
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