Die Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit (BMGS) beim Umweltbundesamt3empfiehlt zur Bewertung der Anwesenheit von Stoffen im Trinkwasser,
- deren humantoxikologisch bewertbare Datenbasis nicht gegeben oder unvollständig ist, und
- deren mögliche Anwesenheit im Trinkwasser nicht durch einen Grenzwert, sondern lediglich durch die Anforderungen des § 6 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkwV 2001) geregelt ist,
einen pragmatischen gesundheitlichen Orientierungswert (GOW) (Konzentrationsobergrenze) in Höhe von GOW = 0,1 μg/l. als erste Bewertungsbasis.
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