Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 23. September 2025 (BAnz AT 10.10.2025 B7)
1 Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Nachstehend wird die Liste1 zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bekannt gegeben. Durch Verweis der TrinkwV oder einer Änderungsverordnung zur Änderung der TrinkwV tritt diese Liste in Kraft.
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