Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 21. Juli 2008, GVBl. I S. 796, zuletzt geändert am 28. November 2013, GVBl. I S. 651
Aufgrund des § 6 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), wird verordnet:
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