Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 11. Dezember 2007, GV. NRW. S. 138, zuletzt geändert am 8. Juli 2016, GV. NRW. S. 599, 617
Aufgrund des § 2a des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 463), wird im Einvernehmen mit dem für Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtags verordnet:
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