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Vorschrift Anforderungen an Ölbinder

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 1990, GMBl. S.335

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Anforderungen an Ölbinder

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 1990, GMBl. S.335, geändert am 23. April 1998, GMBl. S. 312

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mit Smartlink: https://www.trinkwasseraktuelldigital.de/v.113438

Nachstehende Anforderungen an Ölbinder gebe ich bekannt. Die vom BMU/LAWA Fachausschuß "Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen" überarbeitete und von Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sowie vom BMU-Beirat "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe" (LTwS) gebilligte Fassung ersetzt die Fassung der Richtlinie vom 1. Mai 1985 (Bek. d. BMU vom 31. Dezember 1985 - GMBl 1986 S. 55). Sie wird hiermit aufgehoben. An die Stelle der bisherigen Bezeichnung "Richtlinie" tritt nunmehr der Begriff "Anforderungen". Ich bitte, ab sofort nach den neuen Anforderungen an Ölbinder zu verfahren.

1. Geltungsbereich und Einsatzmöglichkeiten

2. Anforderungen

2.1 Ölbinder

2.2 Verpackung

3. Besondere Hinweise

3. 1 Explosionsgefahr

3.2 Transportvorschriften

3.3 Beseitigung des Ölbinder-Öl-Gemischs

4. Prüfverfahren

4.1 Allgemeines

4.2 Probenahme

4.3 Schuttgewicht

4.4 Ölbinderbedarf für Ölbinder Typ I, II und IV

4.5 Ölbinderbedarf für Ölbindertyp III

4.6 Schwimmfähigkeit

4.7 Ölhaltefähigkeit

4.8 Korngrößenverteilung

4.9 Eignung des Ölbinders für Verkehrsflächen

4.10 Verpackung

4.11 Prüfung der Sonderformen

5. Prüfzeugnis

6. Fremdüberwachung

7. Prüfstellen

8. Schrifttum

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

Anhang 5

Anhang 6

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